Paris. Die Förderung der Bahnfracht soll mit Mitteln des Straßengütertransports finanziert werden. Dies ist der Kernpunkt eines Vorschlags einer Arbeitsgruppe von fünf Mitgliedern des französischen Senats, der zweiten Kammer des Landes. In einem Bericht an den Senat knüpfen sie die weitere Entwicklung des Schienentransports ausdrücklich und ausschließlich an die des staatlichen Bahnunternehmens SNCF.
Die Parlamentarier kritisieren gleichwohl, dass die Staatsbahn im Gegensatz zu den Privatbahnen noch immer nicht über eine klare kommerzielle Logik verfüge. Auch sei die Aufgabe der bisherigen Einzelwaggon-Praxis mit der politischen Forderung nach strukturellen Verbesserungen in den Regionen des Landes kaum vereinbar. Obgleich sich SNCF seit Jahren aus der Verantwortung hierfür verabschiedet hat, halten die Senatoren offenbar daran fest, dass dies eine genuine Aufgabe der Bahnfrachtbranche Fret SNCF sei. Die entsprechenden Gelder für die Beibehaltung wenig genutzter Strecken möchten sie im Idealfall von den Verladern einfordern, die ihre Güter per LKW transportieren, oder auch von jenen, welche die am stärksten befahrenen Güterzugachsen dafür benutzen.
An die Schaffung sogenannter Nahverkehrs-Bahnfrachtunternehmen als Garanten für den von der Staatsbahn quasi aufgegebenen Einzelwaggonservice scheinen die Verfasser des Berichts kaum noch zu glauben. Sie beklagen, dass trotz rechtlich adäquater Rahmenbedingungen und guten Willens bei allen Beteiligten bisher erst zwei Unternehmen dieser Art den Betrieb aufgenommen haben: eines in La Rochelle am Atlantik, das andere im Südwesten des Landes.
Mit ihrem Vorschlag, zur Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene den Straßengütertransport zur Kasse zu bitten, gehen die Senatoren noch weiter. Sie plädieren dafür, die hiermit beauftragte Clearingstelle AFITF durch höhere finanzielle Belastung der Autobahngesellschaften und die Einführung einer speziellen LKW-Steuer für die Autobahn- und Schnellstraßennutzung vom allgemeinen Staatsbudget unabhängig zu machen. Dies solle jedoch in mehreren Phasen geschehen, um die ohnehin „durch den internationalen Wettbewerb beeinträchtigten heimischen Straßentransporteure nicht zu bestrafen". (jb)