Kassel. Nach jahrelangem Streit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Ausbau des Frankfurter Flughafens erlaubt, die geplante Nachtflugregelung aber gekippt. Dem Milliardenprojekt stünden keine grundsätzlichen Bedenken entgegen, urteilten die höchsten Verwaltungsrichter Hessens am Freitag in Kassel. Die Zulassung von 17 Flügen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr am größten deutschen Flughafen sei aber „nicht mit dem gesetzlich gebotenem Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren“. Die meisten Beteiligten zeigten sich mit dem Urteil zufrieden, nicht aber die Fluggesellschaften. Mehrere Kläger kündigten Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an. Ja zum Ausbau Mit dem Bau der neuen Landebahn werde einem aktuellen Kapazitätsengpass begegnet und zugleich Sorge dafür getragen, dass die „fehlerfrei prognostizierte Luftverkehrsnachfrage“ von 701.000 Flugbewegungen im Jahr 2020 bei mehr als 80 Millionen Passagieren und gut vier Millionen Tonnen Fracht gedeckt werden könne. „Mit dem Ausbau wird der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Flugverkehrs gesichert und gestärkt“, hieß es im Urteil. Im öffentlichen Interesse lägen auch wirtschaftliche Effekte, die mit dem Projekt ausgelöst würden. Zu Recht habe das Wirtschaftsministerium dem öffentliche Interesse den Vorrang vor der durch den Fluglärm betroffenen Nachbarschaft eingeräumt. Das sei ein „Kernbereich der planerischen Gestaltungsfreiheit“, in den das Gericht nicht eingreifen dürfe. Nein zu Nachtflügen Teile der Nachtflugregelung – 150 Flüge zwischen 22.00 und 6.00 Uhr, davon 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr – müssten jedoch rechtlich beanstandet werden. „Auf die Nachtruhe ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Diesem Gebot trägt der Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend Rechnung“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die von den Planern genannten Gründe hielten einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand. Ohne die Flüge in der Kernnacht verliere der Ausbauplan auch nicht seine «innere Konsistenz». So habe eine erste Planung des Flughafenbetreibers Fraport gar keine Flüge in der Kernnacht vorgesehen. Unklar blieb zunächst, ob das Urteil einem strikten Verbot von Flügen in der Kernnacht gleichkommt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Nachtruhe ein so erhebliches Gewicht beigemessen werde, dass die Planer „kaum Spielraum“ für eine Erlaubnis hätten. Der Senat sehe ein großes wirtschaftliches Interesse an Nachtflügen, dem stünde aber eine „außerordentliche Lärmbelastung“ für eine Vielzahl von Menschen gegenüber. Auch ein VGH-Sprecher konnte zunächst nicht sagen, ob diese Formulierung Verbot oder lediglich Reduzierung der Flüge in der Kernnacht bedeute. Dafür müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Der Flughafenbetreiber Fraport will für vier Milliarden Euro eine vierte Bahn und ein drittes Terminal bauen. Die neue Landebahn Nordwest soll im Herbst 2011 in Betrieb genommen werden. Bislang zählt der Flughafen jährlich etwa 50 Millionen Fluggäste und arbeitet am Rand seiner Kapazität. Befürworter erhoffen sich 40 000 neue Arbeitsplätze. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) war zunächst gegen Nachtflüge. Mehrere Fluggesellschaften, darunter die Lufthansa Cargo und der Ferienflieger Condor, hatten dagegen scharf protestiert. Sie halten eine gewisse Zahl von Nachtflügen für einen wirtschaftlichen Betrieb für notwendig. Im Planfeststellungsbeschluss ließ das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden dann 17 Nachtflüge in der Kernzeit zu. Mit den Rodungsarbeiten im Kelsterbacher Wald war bereits im Januar nach der Entscheidung im Eilverfahren begonnen worden. (dpa/sv)
Frankfurt: Gericht erlaubt Flughafenausbau und stoppt Nachtflüge
Nach jahrelangem Streit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Ausbau des Frankfurter Flughafens erlaubt, die geplante Nachtflugregelung aber gekippt