Leipzig. Auf dem Flughafen Leipzig/Halle sind auch künftig in der Nacht Frachtflüge sowie zivile Flüge im Auftrag der US-Armee erlaubt. Passagiermaschinen dürfen weiterhin auch am sehr späten Abend und am frühen Morgen fliegen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag und wies damit drei Musterklagen von Nachtfluggegnern ab. Anwohner des Airports wollten ein weiterreichendes Verbot von Nachtflügen und mehr Schutz vor Fluglärm erreichen. Sie wollen nun prüfen, ob sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. Besonders strittig war neben den Militär-Transporten auch die Frage, ob alle Frachtflüge der Post-Tochter DHL zu den generell in der Nacht erlaubten Express-Flügen gehören. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation des Flughafens und der DHL, die Leipzig als zentrales europäisches Drehkreuz betreiben will. Eine Trennung von Express- und Normalfracht sei kaum möglich, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Bei nächtlichen Flügen mit Expressfracht sei nicht der Anteil des Expressgutes entscheidend, sondern die Frage, ob der Expressverkehr den „Kern des Luftfrachtzentrums“ bilde, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow. Dies sah das Gericht als gegeben an und forderte daher keine genaue Aufteilung der Fracht pro Flug. Zivile Transportflüge im Auftrag der US-Armee in Krisengebiete müssen laut Gericht nicht vom Regierungspräsidium Leipzig, gegen dessen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss geklagt wurde, verboten werden. Die Behörde sei nicht zuständig, bei bestimmten Flügen einen möglichen Bruch des Völkerrechts zu überprüfen, wie es die Kläger verlangt hatten. Das sei Sache der für die Flugerlaubnis zuständigen Bundesbehörden. Das Gericht lehnte daher auch den Antrag der Anwohner ab, diese Frage zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Passagierflüge dürfen nach Auffassung des Gerichts deswegen weiter in den Randzeiten zwischen 22.00 Uhr und 23.30 Uhr fliegen, weil das für den Linienverkehr, für Charterflüge wie auch für Zubringerflüge zu Drehkreuzen notwendig sei. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig rechnet nach dem Urteil zum Nachtverkehr auf dem Flughafen Leipzig/Halle langfristig mit weiterem wirtschaftlichen Aufschwung. „Am Standort herrschen nunmehr verbindliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen und Investoren der Logistikwirtschaft“, erklärte IHK- Präsident Wolfgang Topf in einer Mitteilung. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei ein klares Urteil für die Entwicklung des Flughafens, der Logistikwirtschaft im mitteldeutschen Wirtschaftsraum sowie der Posttochter DHL. (dpa/szs)
Frachtflüge nachts in Leipzig/Halle erlaubt
Bundesverwaltungsgericht: Post-Tochter DHL darf weiterhin nachts Fracht an ihrem neuen Drehkreuz fliegen