Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag endgültig grünes Licht für den Bau der neuen Start- und Landebahn Süd gegeben. Deren bislang uneingeschränkte Genehmigung für Nachtflüge beschnitten die Leipziger Richter jedoch: Künftig können nur noch Frachtexpressflüge nachts uneingeschränkt starten und landen. Die Posttochter DHL kann damit wie geplant ihren europäischen Hauptumschlagplatz für Fracht errichten. Von 2008 an soll er neben Wilmington (USA) und Hongkong eines von drei zentralen Drehkreuzen für Luftfracht sein. Angesichts der Lärmbelastung, die dadurch auf die Anwohner zukommt, ist nach Auffassung der Leipziger Richter eine Überprüfung des weiteren Luftverkehrs erforderlich. Andere Frachtflüge und Passagierflüge sind laut Urteil in der Kernzeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr am Flughafen Leipzig/Halle nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Die Bedingungen dafür muss nun das Regierungspräsidium Leipzig festlegen und entsprechend den Planfeststellungsbeschluss vom November 2004 ändern. Flughafen-Chef Eric Malitzke zeigte sich zuversichtlich, dass dies den Ausbau des Logistikknotens nicht behindert. „Unsere Ausbaupläne wurden bestätigt - das ist das Wichtigste“, betonte Malitzke. Er sei überzeugt, dass es dem Flughafen und seinen derzeitigen sowie potenziellen Kunden gelinge, den Nachweis für den Bedarf von Nachtflügen zu erbringen. „Wichtig ist, dass wir die Genehmigung für die Südbahn und die 24-Stunden-Genehmigung für Fracht haben.“ DHL-Projektleiter Michael Reinboth zeigte sich erfreut: «Wir sind sehr erleichtert über das Urteil. Wir können damit unseren Betrieb wie geplant aufnehmen und die 3500 Arbeitsplätze am Standort Leipzig/Halle schaffen.“ Der Konzern investiert rund 300 Millionen Euro. Bis 2012 sollen durch das Drehkreuz rund 10.000 Arbeitsplätze entstehen, 3500 davon bei DHL direkt. Nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau kann sich damit die Region zu einem international bedeutsamen Logistikstandort entwickeln. Die Kläger zeigten sich trotz ihres Teilerfolges vor Gericht enttäuscht. «Unsere Nachtruhe wird uns mit DHL genommen“, sagte Angelika Eckenbrecht (44). „Wo ist das denn ein Teilerfolg“, kritisierte Kläger Jörg Schilling. Der Anwalt der Kläger, Lutz Eiding, kündigte an: „Wir werden nun unsere Anstrengungen auf das so genannte Planergänzungsverfahren beim Regierungspräsidium konzentrieren.“ Dem Gericht lagen 35 Klagen von Anwohnern gegen das Ausbauvorhaben des Flughafens vor. Für den Prozess hatte es drei Musterklagen ausgewählt. Deren Forderungen nach besseren Lärmschutzmaßnahmen blieben erfolglos. Das Lärmschutzkonzept des Regierungspräsidiums gewähre sogar mehr Schutz als bislang übliche Konzepte, sagte der Vorsitzende Richter, Stefan Paetow.
Flughafen Leipzig/Halle: Gericht gibt grünes Licht
Der Flughafen Leipzig/Halle kann zum internationalen Luftfracht-Drehkreuz ausgebaut werden.