Hannover. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Feinstaub hat für Unruhe in den Kommunen gesorgt. Der Städte- und Gemeindebund in Niedersachsen rechnet mit Klagen von Bürgern. Ein Verbands-Sprecher sagte am Freitag in Hannover: „Wir sehen das mit Sorge“. Der Landtagsfaktionschef der Grünen, Stefan Wenzel, forderte die niedersächsischen Kommunen auf, dem Beispiel der Landeshauptstadt Hannover zu folgen und schnellstmöglich Umweltzonen einzurichten, die zu einer Entlastung beitragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstag mit seinem Urteil über einen Klagefall in München Städte und Gemeinden indirekt aufgefordert, die Bewohner stark befahrener Straßen auch dann vor dem Krebserreger Feinstaub zu schützen, wenn keine landesweite Aktionspläne zur Luftreinhaltung vorliegen. Städte seien verpflichtet, Bewohner von stark befahrenen Straßen notfalls auch mit zeitweiligen Fahrverboten vor gesundheitsschädlichem Feinstaub zu schützen. Wie die Richter mitteilten, dürfen Städte mögliche Maßnahmen nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass noch kein landesweiter Aktionsplan zur Luftreinhaltung vorliegt. Stattdessen müssten sie sofort handeln und etwa den Lastwagenverkehr betroffener Straßen umleiten. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Entscheidung. Auch Umweltverbände zeigten sich zufrieden. In Deutschland gilt seit Anfang 2005 eine EU-Richtlinie. Pro Tag dürfen demnach nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Grenzwert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. (dpa)
Feinstaub-Urteil: Städte besorgt
Für Unruhe in den Kommunen hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Feinstaub gesorgt