Berlin. Wer in Deutschland ein Fahrzeug zulassen oder den Führerschein machen will, wird künftig in mehreren EU-Staaten auf Straftaten überprüft. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundes, die einen Datenaustausch zwischen den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern ermöglicht. Im automatischen Abrufverfahren kann künftig festgestellt werden, ob etwa ein gestohlenes Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen werden soll oder der Antragsteller auf einen Führerschein bereits anderswo als Fahrerlaubnisinhaber registriert ist. Der Vertrag wurde von Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland unterzeichnet. (vr/jök.)
Fahrzeug- und Führerscheinregister werden international abgeglichen
Berlin unterzeichnet Abkommen gegen Verkehrskriminalität