Alkoholsünder am Steuer müssen künftig ab 0,5 Promille mit dem Verlust des Führerscheins rechnen. Der Bundesrat stimmte am Freitag der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu. Wer zum ersten Mal erwischt wird, soll den Führerschein für einen Monat abgeben und 500 Mark Geldbuße zahlen. Bisher war bei Werten zwischen 0,5 und 0,8 Promille noch kein Fahrverbot, sondern lediglich ein Bußgeld von in der Regel 200 Mark verhängt worden. Die Gesetzesänderung gibt dem Bundesverkehrsministerium Außerdem das Recht, Autofahrern den Gebrauch von Radarwarngeräten zu verbieten. (vr/dpa)
Fahrverbot jetzt endgültig bei 0,5 Promille
Bundesrat stimmt Gesetzesänderung zu