Brüssel. Die deutsche Dosenpfandregelung verstößt gegen EU-Recht. Die Einführung einer Pfand- und Rücknahmepflicht für Getränkeverpackungen sei nur dann zulässig, wenn alle hiervon betroffenen Hersteller und Vertreiber, also auch die ausländischen, tatsächlich an einem funktionierenden Rücknahmesystem teilnehmen könnten, urteilten jetzt die Richter. Die vorgesehene Übergangsfrist von sechs Monaten reiche dazu nicht aus. Das Urteil stelle klar, unter welchen Voraussetzungen Deutschland den Mehrweg fördern könne, ohne die Binnenmarktregeln zu verletzen, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. (jk)
Europäischer Gerichtshof lehnt Dosenpfand ab
Eine Pfand- und Rücknahmepflicht für Getränkeverpackungen darf nur dann eingeführt werden, wenn es für alle betroffenen Hersteller ein funktionierendes Rücknahmesystem gibt