Am 1. Oktober traten die Bestimmungen für die EU-Abgasnorm "Euro 3" für schwere Lkw in Kraft. Sie fixieren verschärfte Schadstoffgrenzen für Neuwagen, die nach dem 1.10.2001 auf den Markt kommen. Gesenkt werden muss im Vergleich zur "Euro 2"-Stufe der Schadstoffausstoß für Stickoxide um 29 Prozent (neuer Grenzwert 5 g/kWh), für Kohlenmonoxid um 48 Prozent (2,1 g/kWh) und für Partikel um 33 Prozent (0,10 g/kWh). Nach der Ende vorigen Jahres angenommenen neuen Abgas-Richtlinie kann ein vorzeitiges Erreichen der Euro-Standards von jedem EU-Staat steuerlich belohnt werden. Stichtag für die Umsetzung von "Euro 4" ist der 1.10.2006 und von "Euro 5" der 1.10.2009. In dieser Zeit werden die gefährlichen Stickoxide zunächst weiter auf 3,5 g/kWh und danach noch einmal auf 2 g/kWh reduziert. Eine Abgas-Richtlinie für leichte Lkw war bereits am 17.9.1998 verabschiedet worden.
"Euro 3"-Richtlinie für Lkw in Kraft
Schärfere Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge, die nach dem 1.10.2001 auf den Markt kommen