Brüssel. Nach 15 Jahren zäher Verhandlungen hat das Europäische Parlament (EP) am 31. Januar in zweiter Lesung eine volle Öffnung der EU-Postmärkte für Briefe unter 50 Gramm ab 1. Januar 2011 gesetzlich festgeschrieben. Damit ist die Neufassung der Postrichtlinie 97/67 von 1997 in Übereinstimmung mit dem EU-Ministerrat angenommen und kann verabschiedet werden. Einen Aufschub der Wettbewerbsfreiheit um zwei Jahre erhalten Griechenland, Luxemburg, Polen, Ungarn, Tschechien, die Slowakei, Rumänien, Litauen, Lettland, Malta und Zypern. Liberalisierte Unionsländer können Dienstleistern aus EU-Staaten mit nationalen Postmonopolen den Zugang verweigern. Gesichert werden muss die flächendeckende Versorgung an mindestens fünf Arbeitstagen (Universaldienst) auch in abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten. Führen diese Verpflichtungen zu finanziellen Belastungen durch Nettokosten, gibt es Möglichkeiten ihrer Deckung durch öffentliche Mittel oder Ausgleichsfonds. Die Richtlinie berührt nicht das nationale Arbeitsrecht. Mit dem Votum folgte das EP-Plenum seinem Postberichterstatter Markus Ferber (CSU). Die EU-Kommission hatte die Marktöffnung schon für 2009 vorgeschlagen. (dw)
EU-weite Öffnung der Postmärkte ab 2011
Die EU-Richtlinie zur Postliberalisierung ist nun endgültig durch: Das EU-Parlament hat sie heute abgesegnet