EU verbietet Subventionen für Flughafen Leipzig/Halle

23.07.2008 13:10 Uhr
Flughafen Leipzig 610
Das DHL-Drehkreuz bleibt am Flughafen Leipzig (Bild: ddp)
© Foto: ddp

EU-Kommission kippt Millionen-Garantie für Flughafen Leipzig/Halle, DHL will seine Standortentscheidung deswegen nicht überdenken

Bonn/Brüssel/Leipzig. Die EU-Kommission hat eine Garantie des Freistaats Sachsen für den Betrieb des Flughafens Leipzig/Halle in Höhe von 500 Millionen Euro gekippt. Die Garantie würde den Wettbewerb zugunsten des Expressdienstes DHL verzerren und sei deshalb unzulässig, erklärte die Brüsseler Behörde nach eingehender Prüfung des Falls am Mittwoch. Die öffentlichen Investitionen in Höhe von 350 Millionen Euro für die neue Start- und Landebahn Süd des Flughafens stuften die Wettbewerbshüter hingegen als zulässige staatliche Beihilfe ein. Die Kommission hatte seit November 2006 untersucht, ob Sachsens Patronatserklärung mit EU-Recht übereinstimmt. Der Freistaat hatte DHL darin zugesichert, bis zu 500 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen, falls der Flughafen Leipzig/Halle nicht bestimmte Bedingungen - wie die Möglichkeit von Nachtflügen - erfüllt. Mit dieser Regelung sichere das Land Geschäftsrisiken von DHL zu Bedingungen ab, „die kein Privatinvestor akzeptiert hätte“, stellte die Kommission am Mittwoch fest. DHL habe aber schon den Höchstbetrag an zulässigen Subventionen erhalten: „Die unbegrenzten Garantien durch die Rahmenvereinbarung und die Patronatserklärung sind daher aufzuheben.“ Der Freistaat müsse auch jenen Teil der Beihilfe zurückfordern, der DHL bereits unrechtmäßig gewährt worden sei. Es gehe aber nur um einen „sehr kleinen Betrag“, meinte Kommissionssprecher Jonathan Todd: „Weniger als eine Million Euro.“ Von der Garantie über 500 Millionen Euro, die über eine Zeitspanne von 30 Jahren gelten sollte, habe DHL ja nur neun Monate lang profitiert. Das Unternehmen könne weiterhin von Leipzig/Halle aus operieren: „Der einzige Unterschied ist, dass DHL das Risiko selbst tragen muss“, betonte der Kommissionssprecher. Die Verlagerung des DHL-Knotens nach Halle-Leipzig hatte am früheren Drehkreuz des Unternehmens in Brüssel für Aufsehen gesorgt. Die Debatte um den Umzug drehte sich um die Frage der in Brüssel beschränkten Nachtflüge und mögliche Subventionen in Sachsen. Trotz Wegfalls der Millionen-Garantie des Freistaates Sachsen sieht die Posttochter DHL keinen Anlass, die Standortentscheidung für den Flughafen Leipzig/Halle zu prüfen. Die Investition werde nicht infrage gestellt, sagte ein DHL-Sprecher der dpa am Mittwoch. Die Entscheidung sei zwar bedauerlich, sie werde aber keine Auswirkungen auf das aktuelle Tagesgeschäft haben, sagte der DHL-Sprecher. „Wir können das verschmerzen.“ Die Patronatserklärung des Freistaates war in Aussicht gestellt worden, um die Standortentscheidung so gut wie möglich abzusichern. Inzwischen gebe es aber eine Reihe klarer politischer und rechtlicher Entscheidungen, so der Sprecher. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung am Flughafen Leipzig/Halle 2006 stark beschnitten, Express-Transporte aber ausdrücklich erlaubt. Für diesen Donnerstag wird nach erneuten Anwohnerklagen eine weitere Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter zu Nachtflügen erwartet. Mit einem generellen Nachtflugverbot wird aber nicht gerechnet. (dpa/szs)

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