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EU schafft Grundsätze für Drohnen

09.03.2015 09:05 Uhr
EU schafft Grundsätze für Drohnen
In Deutschland testet DHL den Einsatz von Drohnen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Nikolai Wolff

Die EU-Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission, Vertreter von Luftfahrtbehörden sowie der Industrie haben sich auf fünf Leitlinien für den Einsatz von Drohnen geeinigt.

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Riga. Die EU-Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission, Vertreter der zivilen Luftfahrt- und Datenschutzbehörden sowie der Industrie haben sich auf Grundsätze für den Einsatz von Drohnen verständigt. Sie verabschiedeten am 6. März in Riga eine gemeinsame Erklärung, die Grundlage einer europäischen Drohnen-Politik werden soll. Ziel sei es, die wachsenden Möglichkeiten des Einsatzes unbemannter Flugkörper(RPAS) zu nutzen und den Sorgen der Bürger gleichzeitig Rechnung zu tragen.

Dabei sollen folgende fünf Grundsätze gelten:

  1. RPAS werden als neuartige Flugkörper behandelt. Die Regeln, die dabei zu beachten seien, sollten sich „am Risiko jedes einzelnen Einsatzes“ orientieren.
  2. Regeln für einen sicheren Einsatz von Drohnen müssten sofort entwickelt werden. Die Europäische Agentur für Luftfahrtsicherheit, die damit beauftragt werden soll, könne sich dabei auf die Erfahrungen der Mitgliedsstaaten stützen. Ziel sei es, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO einen internationalen Standard für sichere Drohnen zu begründen.
  3. Die RPAS müssten technologisch in den europäischen Luftraum integriert werden.
  4. Um ihre Akzeptanz bei den Bürgern nicht zu gefährden, müssten Lösungen für die mit ihrem Einsatz verbundenen Risiken für die Privatsphäre, die öffentliche Sicherheit und die Lärmbelästigung gefunden werden.
  5. Der Betreiber einer Drohe sei für eventuelle Schäden oder Verstöße gegen die aufgestellten Regeln haftbar. Es müsse deswegen sichergestellt werden, dass er identifiziert werden könne und über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfüge. Alle Betreiber von Drohnen sollen in einem Register verzeichnet und Zwischenfälle sollen veröffentlicht werden.

Ein zuverlässiger Rechtsrahmen für den Einsatz der RPAS sollte spätestens 2016 zur Verfügung stehen, heißt es in der Erklärung von Riga. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die technologische Entwicklung zu verfolgen und ihre Erkenntnisse besonders kleineren Firmen, zeitnah zur Verfügung zu stellen.  (tw)

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