Brüssel. Der Rat der EU-Verkehrsminister hat am Montag einer Richtlinie zur Förderung sauberer, energieeffizienter Fahrzeuge für Behörden und Unternehmen öffentlicher Verkehrsdienste zugestimmt. Da er damit einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament (EP) annahm, kann das Gesetz verabschiedet werden. Das EP-Plenum hatte den Konsens schon am 22. Oktober 2008 gebilligt. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EG-Amtsblatt in Kraft und muss dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Damit wird eine ältere Förderrichtlinie vom Dezember 2005 dem verschärften Kampf gegen den Klimawandel angepasst. Auf Druck des EP-Verkehrsausschusses hatte die EU-Kommission aus ihrem ursprünglichen Vorschlag die Bestimmung streichen müssen, dass mindestens 25 Prozent der von öffentlichen Stellen angeschafften Fahrzeuge zur schadstoffarmen Klasse gehören müssen. Statt diesem Zwang zur Mindestquote gelten jetzt Kaufkriterien, die sich an den Kosten für Spritverbrauch sowie Schadstoff- und CO2-Ausstoß für „die gesamte Lebensdauer“ eines Wagens orientieren. Deren Geldwert wird nach einer im Rechtstext beschriebenen Methode berechnet. Erlaubt ist eine gewisse Flexibilität durch Optionen zur Anwendung der Regeln. Das neue Gesetz gilt für Gewerbefahrzeuge aller Klassen. Die Kommission beziffert ihre Neuanschaffung in der Europäischen Gemeinschaft auf jährlich 35.000 LKW, 17.000 Busse und je 110.000 PKW und leichte Nutzfahrzeuge, für die 1,5 Milliarden Euro ausgegeben würden. Der Bogen der damit erbrachten Dienstleistungen spannt sich von der Warenlieferung über Kurier,- Express- und Pakettransporte bis zur kommunalen Müllabfuhr. (dw)
EU-Richtlinie für „grünen“ KFZ-Fuhrpark verabschiedet
Europäischer Verkehrsministerrat fördert umweltschonende Fahrzeuge