Weder logistische noch kommerzielle Hilfestellung darf die französische Post ihrer Kep-Tochter Chronopost geben. Dies erklärte die Erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs am vergangenen Donnerstag. Die Richter hoben damit eine positive Entscheidung auf, die die EU-Kommission nach eingehender Prüfung der Frage vor drei Jahren getroffen hatte. Wie die Pariser Les Echos berichtete, waren die Brüsseler Wettbewerbshüter damals zu dem Schluss gekommen, dass die finanziellen Transaktionen zwischen La Poste und Chronopost "normalen Marktbedingungen" entsprächen und keine Staatshilfe darstellten. Das jetzt ergangene Urteil geht auf Klagen der Pariser Union française de l`express sowie der Integratoren DHL International und Federal Express International zurück. Das Gericht hält darin der Kommission vor, nicht geprüft zu haben, ob La Poste nicht ihre Monopolstellung als öffentlicher Dienstleister im Bereich des Marktes der normalen Briefbeförderung zu Gunsten ihrer Tochter SFMI-Chronopost ausgenutzt hat, um diese in den Genuss von Leistungen zu Preisen unterhalb des Marktniveaus zu bringen. Der Luxemburger Spruch dürfte weitreichende Konsequenzen für den gesamten europäischen und internationalen Kep-Markt haben. Die Beziehungen zwischen den staatlichen Postanbietern und ihren diversen Transporttöchtern müssen jetzt im Licht des Urteils von der EU erneut geprüft werden. (vr/jb)
EU-Richter: La Poste darf Chronopost nicht unterstützen
Klage französischer Kep-Dienstleister gegen Quersubventionierung erfolgreich