EU-Kommission will Richtlinien-Vorschlag zur Anlastung von Wegekosten vorlegen

09.07.2003 16:44 Uhr

Quersubventionierung anderer Verkehrsträger soll nur in Ausnahmefällen erlaubt werden

Brüssel. Die EU-Kommission beabsichtigt, auf ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause am 23. Juli ihren entscheidenden Richtlinien-Vorschlag zur Lkw-Maut vorzulegen. Nach dem Richtlinien-Entwurf zur Interoperabilität der Mautsysteme vom 23. April soll dieses künftige EU-Gesetz zur streckenbezogenen Anlastung der Wegekosten für Lastwagen ab 3,5 t und Busse ab neun Sitzplätzen die EG-Richtlinie 1999/62 zur zeitabhängigen Eurovignette ablösen. Die neue Direktive soll nur auf Straßen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) und für den Fall ihrer Überlastung auf potenzielle Umleitungsstrecken anwendbar sein. Außer den bereits in der Eurovignetten-Richtlinie berücksichtigten Kosten für Bau, Ausbau, Betrieb und Wartung des Netzes könnten nach dem Willen der EU-Behörde in die Mautberechnung auch Unfallkosten einbezogen werden, die von Versicherungen nicht gedeckt sind. Außerdem kann die Gebührenerhebung nach der Rahmenregelung folgende Faktoren erfassen: gefahrene Kilometer, Euro-Abgasklasse, Achslast, Federung, Verkehrsaufkommen und Unfallgefahr. Auf die beabsichtigte Anrechnung von Lärmkosten wird verzichtet, da ihr Schaden kaum quantifizierbar sei. Die Erhebung von Staukosten würde zunächst den EU-Ländern überlassen und erst ab Mitte 2008 zur Pflicht. Verwendet werden dürften die Einnahmen grundsätzlich nur zur Verbesserung der Infrastrukturen auf denselben Trassen oder in der Region, in denen sie liegen. Bis zu 20 Prozent höhere Gebühren sollen in Sonderfällen für ökologisch sensible Naturregionen wie Alpen oder Pyrenäen möglich werden. Nur dort wäre auch eine Querfinanzierung der Lkw-Maut für die Entwicklung von alternativen, kostenintensiven Transportwegen – insbesondere von Bahnlinien und Tunneln – durch schwieriges Berggelände erlaubt, wenn sie dieselbe Achse betreffen. Prinzipiell dürften Mauteinnahmen nicht in den allgemeinen nationalen Staatshaushalt eingebracht werden. Da die neuen Bestimmungen die Verkehrsabgaben nicht erhöhen sollen, dürften die Unionsländer die Kfz-Steuer senken oder abschaffen. Die Kommission will außerdem, dass in den EU-Staaten unabhängige Kontrolleinrichtungen die Einhaltung der Vorschriften überwachen. Mit der neuen Richtlinie sollen unterschiedliche nationale Mautbestimmungen im EU-Binnenmarkt harmonisiert und neue Finanzquellen zur Schaffung relevanter Verkehrsinfrastrukturen erschlossen werden. Gegenwärtig wird die 30-seitige Gesetzesvorlage von den Direktionen der EU-Kommission in einem internen Konsultationsverfahren geprüft. (vr/dw)

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