Die EU-Kommission droht Deutschland und Irland mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil sie die EU-Regeln zur Umsetzung zweier Gefahrgut-Richtlinien über transportable Druckbehälter nicht beachtet haben. Die Regierungen beider Staaten haben ein letztes Mahnschreiben erhalten. Darin wird ihnen vorgeworfen, der Kommission keine Maßnahmen zur Anwendung der Gesetze übermittelt zu haben. Die Rahmenrichtlinie 99/36 musste bis zum 1. 12. 2000 und ihre aktualisierte Variante 2001/2 bis 1. 7. 2001 in nationales Recht übernommen werden. Die Basisrichtlinie 99/36 hatten die EU-Industrieminister am 29. 4. 1999 angenommen. Sie bestimmt EU-Sicherheitsnormen für Tankwagen-Ausrüstungen, Gasflaschen und andere ortsbewegliche Druckgeräte, die ab Juli 1999 auf den Markt gekommen sind. Ihre Zulassung konnten die nationalen Kontrollinstanzen nun nach EU-einheitlichen Bestimmungen vornehmen. (vr/dw)
EU-Kommission will Deutschland verklagen
Berlin setzte Gefahrgutrichtlinien über transportable Druckbehälter nicht um