Die EU-Kommission hat eine neue Regelung vorgeschlagen, um Preiskartelle besser bekämpfen zu können. Beabsichtigt ist ein voller Erlass der Geldbuße für das erste Kartellmitglied, das über sein noch unentdecktes Kartell ausreichende Informationen liefert, um Ermittlungen einleiten zu können. Einen Nachlass der Geldstrafe sollen jene erhalten, die nach der Erstanzeige zusätzliche Beweismittel liefern. Dabei werde dem Ersten ein Nachlass von 30 Prozent bis 50 Prozent gewährt, dem Zweiten von 20 Prozent bis 30 Prozent und den folgenden Informanten bis zu 20 Prozent. Damit soll die so genannte Kronzeugenregelung von 1996 ersetzt werden, die Unternehmen in über zwanzig Fällen mit der Kommission kooperieren ließ. Die größere Chance, dass Kartelle auffliegen, sowie drakonische Geldbußen könnten mehr Preisabsprachen verhindern, sagte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am 18. Juli in Brüssel. Seit 1998 seien Strafen wegen der "schwerwiegendsten Wettbewerbsverstöße" von umgerechnet zwei Milliarden Mark verhängt worden. Der Regelentwurf wird im EG-Amtsblatt veröffentlicht, steht aber auch im Internet unter http://europa.eu.int/comm/competition/-antitrust/leniency. Schriftliche Meinungen sind bis 21. September erwünscht an die Adresse: EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, Referat A-1, J 70 - 5/065, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel oder E-Mail: COMP-LENIENCY@cec.eu.int (vr/dw)
EU-Kommission verstärkt Kampf gegen Preiskartelle
Entwurf sieht ermäßigte Geldbußen für informationsbereite Kartellmitglieder vor