Brüssel. Die EU-Kommission hat eine Verordnung erlassen, mit der eine Reihe staatlicher Beihilfen automatisch genehmigt wird, so dass die Mitgliedsländer sie nicht mehr vorab in Brüssel anmelden müssen. Dazu gehören Beihilfen für Fahrzeuge mit höheren Umweltschutznormen, für Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energien wie Biosprit sowie für den Umweltschutz in Form von Steuerermäßigungen. Nicht anmeldepflichtig sind auch Risikokapitalbeihilfen, Finanzspritzen für neugegründete kleine Betriebe in Fördergebieten sowie Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen für Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Ihnen können insgesamt 26 Kategorien von Beihilfen gewährt werden. Erfasst werden auch Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) wird zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im EG-Amtsblatt in Kraft treten. In ihr sind die Bestimmungen von fünf bisherigen Verordnungen zusammengefasst und harmonisiert. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, damit werde „der Verwaltungsaufwand für Unionsländer, Beihilfeempfänger und Kommission verringert“. (dw)
EU-Kommission erleichtert Staatsbeihilfen
Die EU-Kommission hat eine Verordnung erlassen, mit der eine Reihe staatlicher Beihilfen automatisch genehmigt wird