Der Einstieg der Deutschen Post AG beim Brüsseler Paketzusteller DHL verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Der Post-Konkurrent United Parcel Service (UPS) habe mit seiner Klage keine missbräuchliche Verwendung von Gewinnen aus dem Post-Monopolmarkt für Briefe nachweisen können, teilte der EuGH in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Urteil mit. UPS hatte argumentiert, die Post habe die DHL-Anteile nur wegen ihrer Gewinne auf dem geschützten Postmarkt erwerben können. Die EU-Kommission hatte diese Beschwerde bereits 1999 zurückgewiesen, der EuGH unterstützte diesen Kurs. Er stellte jedoch fest, der aus dem Monopol erzielte Gewinn für einen Firmenkauf dürfe nicht auf überhöhten oder diskriminierenden Preisen oder anderen missbräuchlichen Praktiken beruhen. "Bestünden Anhaltspunkte für einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung, so sei zu prüfen, aus welcher Quelle die verwendeten Mittel stammten", schrieb das Gericht. (vr/dpa)
EU-Gericht weist Klage von Post-Konkurrenten zurück
UPS habe der Post keinen Missbrauch ihrer Monopolstellung nachweisen können