Brüssel. Die EU-Kommission hat Deutschland und acht weitere Mitgliedstaaten in Sachen Sicherheit im Schienenverkehr abgemahnt. Sie hätten, so der Vorwurf aus Brüssel, eine aus dem Jahr 2008 stammende Richtlinie über gemeinsame Vorschriften über die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen nicht oder nur unvollständig in ihr nationales Recht übernommen. Die Richtlinie schreibt insbesondere vor, dass vor der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges eindeutig geklärt sein muss, wer für dessen Service und Instandhaltung zuständig ist.
Bei Frachtwagons muss diese „entity in charge of maintenance" (ECM) nach einem von der Kommission Anfang des Monats verabschiedeten einheitlichen System zertifiziert werden. Damit solle ein europaweit gleiches Niveau der EMC sichergestellt und das Sicherheitsniveau sowie die Interoperabilität auf Europas Schienen verbessert werden, heißt es in einer Mittelung der Kommission.
Den acht Staaten, neben Deutschland sind auch Österreich, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden und Großbritannien betroffen, wurde jetzt eine zweimonatige Frist eingeräumt, um ihre Gesetzgebung entsprechend zu ändern. Sollten sie dem nicht nachkommen, droht ihnen eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. (tof)