Brüssel. Das Europäische Parlament (EP) hat gestern einer EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge für Behörden und Unternehmen öffentlicher Verkehrsdienste zugestimmt. Da das EP-Plenum damit einen schon im Vorfeld erreichten Kompromiss mit dem EU-Ministerrat annahm, kann das Gesetz nun verabschiedet werden. Es wird im EG-Amtsblatt veröffentlicht und muss von den Unionsländern innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Den neuen Bestimmungen zufolge müssen dann beim Fahrzeugkauf Energie- und Umweltkriterien beachtet werden, die sich an den Kosten für Kraftstoffverbrauch sowie Schadstoff- und CO2-Ausstoß für „die gesamte Lebensdauer“ eines Wagens orientieren. Ihr Geldwert wird nach einer im Rechtstext beschriebenen Methode berechnet. Erlaubt ist den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität durch verschiedene Optionen zur Realisierung der Vorschriften. Damit wird eine ältere Förderrichtlinie vom Dezember 2005 dem verschärften Kampf gegen den Klimawandel angepasst. Das neue Gesetz gilt für Gewerbefahrzeuge aller Klassen. Die Kommission beziffert ihre Neuanschaffung für öffentliche Transportdienste in der Gemeinschaft auf jährlich 35.000 Lastwagen, 17.000 Busse und je 110.000 PKW und leichte Nutzfahrzeuge. Die Palette der damit erbrachten Dienstleistungen reicht von der LKW-Warenlieferung und Personenbeförderung über Kurier-, Express- und Pakettransporte bis zur Müllabfuhr. Parlament, Ministerrat und Kommission der EU versprechen sich von ihrem Vorstoß, der den Ideen des EU-Grünbuchs zum Stadtverkehr vom September 2007 folgt, eine Verbesserung der Luft in Großstädten und verkehrsreichen Ballungsgebieten. (dw)
EU-Fördergesetz für Sauberfahrzeuge verabschiedet
Beim Fahrzeugkauf müssen nun neue Energie- und Umweltkriterien beachtet werden