Berlin. Die Bundesregierung regelt die Veräußerungsgewinne in der Binnenschifffahrt neu. Die bei dem Verkauf eines Binnenschiffes aufgedeckten stillen Reserven können zukünftig auf neu erworbene Binnenschiffe übertragen werden. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) begrüßte den Kabinettbeschluss einer Änderung des Paragraphen 6b des Einkommenssteuergesetzes. „Die Neuregelung ist eine wichtige Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen für die deutsche Binnenschifffahrt", so Tiefensee. Die Änderung ist Teil des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung". Binnenschifffahrtsunternehmen wird damit ermöglicht, stille Reserven aus einem Schiffsverkauf bei Erwerb eines neuen Binnenschiffes zu übertragen. Durch die Neureglung wird die Finanzierung eines neuen Binnenschiffes erleichtert, da der Veräußerungsgewinn nicht sofort, sondern erst nach Betriebsaufgabe versteuert werden muss. Die Neufassung soll Investitionen in die Binnenschiffe stimulieren und die Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Wettbewerbern verbessern. „Das stärkt die Unternehmen, unterstützt die Modernisierung der Flotte und fördert Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Binnenschifffahrt. Ich gehe davon aus, dass das deutsche Gewerbe jetzt es seine Zusagen einhält und den Modernisierungsprozess der deutschen Binnenschifffahrtsflotte beschleunigt einleitet", sagte Tiefensee. (sb)
Erleichterung für Binnenschifffahrt
Bundeskabinett beschließt Änderung des Einkommenssteuergesetz: Anreiz für Flottenmodernisierung