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ERF-Streit: MAN siegt vor Gericht gegen Freightliner

18.12.2006 09:52 Uhr

US-Gericht bestätigt Schadensersatzansprüche: US-Nutzfahrzeughersteller muss für Bilanzfälschungen bei britischer ERF geradestehen

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Portland/München. Im Streit um Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe hat der MAN-Konzern einen weiteren Etappensieg gegen die DaimlerChrysler-Tochter Freightliner errungen. Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Oregan bestätigte die Ansprüche von MAN in Höhe von mindestens 488 Millionen US-Dollar (373 Millionen Euro). Zudem stellte das Gericht fest, dass die Ansprüche auch gegenüber der US-Muttergesellschaft Freightliner Llc bestehen - und nicht nur gegenüber einer kanadischen Tochter, aus der Vermögenswerte heraustransferiert worden sein sollen. „Wir sind sehr enttäuscht“, kommentierte eine DaimlerChrysler-Sprecherin am Samstag das Urteil. DaimlerChrysler kann in die nächste Instanz gehen. Die Münchner Konzernführung zeigte sich zufrieden. „Für MAN ist dies eine weitere Bestätigung der Rechtsauffassung, dass Freightliner auch im Fall einer möglichen Zahlungsunfähigkeit seiner kanadischen Tochter verpflichtet ist, MAN für den erlittenen Schaden zu entschädigen“, sagte ein Konzernsprecher am Samstag in München. Ausgangspunkt des neuen Verfahrens war das Urteil eines Londoner Gerichts im vergangenen Jahr, das MAN Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen hatte. MAN hatte vor sechs Jahren von der kanadischen Western Star deren britische Tochter ERF übernommen. Western Star war wiederum im Jahr 2001 von Freightliner gekauft worden. MAN beklagt, beim Kauf von ERF über die finanzielle Lage getäuscht worden zu sein. Bei ERF waren nach dem Kauf Bilanzfälschungen im großen Stil aufgeflogen. Dadurch ist MAN nach eigenen Angaben ein Schaden von rund 300 Millionen Pfund plus Verfahrenskosten und Zinsen entstanden. Diesen will man nun von Freightliner als Nachfolger von Western Star zurückbekommen. (dpa/sb)

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