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Entscheidung über Ausgang des Startbahn-Prozesses fällt demnächst

09.07.2015 17:59 Uhr
Entscheidung über Ausgang des Startbahn-Prozesses fällt demnächst
Die Flughafenbetreiber begründen den Bedarf für die kilometerlange Piste mit einer Zunahme des Luftverkehrs
© Foto: FMG/Werner Hennies

Es ist ein Riesenprojekt und ein Mammutverfahren: Um den Bau der dritten Startbahn für den Münchner Flughafen wird seit Jahren erbittert gekämpft. Demnächst fällt die Entscheidung.

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München/Leipzig. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen steht die Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens unmittelbar bevor. Das Bundesverwaltungsgericht wird innerhalb der nächsten zwei Wochen über die Klagen von Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleuten gegen die Nichtzulassung der Revision entscheiden, wie ein Sprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage sagte. Im Februar hatten die Leipziger Richter die Nichtzulassungsbeschwerden mehrerer Kommunen zurückgewiesen.

Mit ihren Klagen wollen die Startbahngegner erreichen, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 19. Februar 2014 höchstrichterlich überprüft wird. Der VGH hatte damals grünes Licht für den Bau der milliardenteuren Piste gegeben und keine Revision zugelassen. Zwar besteht trotz der ausstehenden Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts Baurecht, weil die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung angeordnet wurde. Die Flughafenbetreiber wollen aber den Ausgang des Verfahrens abwarten.

Zudem liegt das Projekt politisch auf Eis, da sich die Stadt München als einer der drei Flughafengesellschafter an einen ablehnenden Bürgerentscheid vom Juni 2012 zum Bau der Startbahn gebunden fühlt. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hält daran fest, obwohl die Abstimmung nach über drei Jahren rechtlich nicht mehr bindend ist.

Christine Margraf vom Bund Naturschutz erwartet die Entscheidung aus Leipzig mit Spannung. «Wir haben vom Gericht keinerlei Signale oder Hinweise bekommen», sagte sie. Dass die Nichtzulassungsbeschwerde ihres Verbandes nicht schon im Februar abgewiesen wurde, wertet sie als Hoffnungszeichen. «Eine intensive Prüfung der Eingriffe in das europäische Naturschutzrecht und des Bedarfs für eine dritte Startbahn war offensichtlich geboten.»

Die Flughafenbetreiber begründen den Bedarf für die kilometerlange Piste mit einer Zunahme des Luftverkehrs. Obwohl die Zahl der Starts und Landungen auf dem Münchner Airport von Januar bis Mai um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen ist, liegt sie deutlich unter den Prognosen der Flughafengesellschaft.  (ks)

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