Das Eisenbahn-Bundesamt kann künftig von Amts wegen gegen Diskriminierungen von Bahnunternehmen beim Zugang zum Schienennetz vorgehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag einstimmig. Damit entfällt die bisherige Aufteilung, nach der die Aufsicht über Bahn- und Netzbetreiber bei unterschiedlichen Behörden angesiedelt war. Die SPD-Fraktion bezeichnete die Änderung als "ersten wichtigen Schritt, um mehr Wettbewerb auf der Schiene zu erreichen". CDU/CSU und FDP sahen in dem Gesetz keine Lösung der bestehenden Probleme, aber auch keine nachteiligen Effekte. (vr/dpa)
Eisenbahn-Bundesamt erhält Aufsicht über Schienennetz
Bundestag beschloss Gesetzesänderung einstimmig