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Einheitliche Regeln für den Palettentausch

04.08.2004 09:15 Uhr
Neue Regeln für den Tausch von Paletten Foto: Fleischmann

Die Industrie- und Handelsverbände BDI, BGA, BWV, CCG und HDE sowie die Transportverbände DSLV und BGL haben sich auf neue Regeln beim Tausch von Paletten geeinigt. Die Gremien der einzelnen Verbände müssen aber noch zustimmen.

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Bonn. Bis Mitte Oktober könnte es erstmals eine Verbändeempfehlung für den Tausch von Paletten geben, die beim Bundeskartellamt eingereicht werden soll. Das ist das Ergebnis einer Beratung von Verbandsexperten bei einer Sitzung, die der Deutsche Industrie- und Handelstag moderiert hat. Laut Bernd Andresen, Geschäftsführer des Güterkraftverkehrsverbands Nordrhein, haben sich die Verbandsvertreter auf einen Text geeinigt, in dem erstmals die Rechte und Pflichten der Versender, Frachtführer und Empfänger beim Palettentausch klar und ausgewogen geregelt werden – und zwar für den regionalen Versand (Bonner Palettentausch) und bundesweiten Versand von palettisierter Ware (Kölner Palettentausch). In der Vergangenheit habe „der rechtliche Wildwuchs durch einseitige Palettenklauseln“, so Andresen, zwischen den Beteiligten in der Logistikkette häufig für Ärger gesorgt und bei vielen Transports- und Speditionsunternehmen zu unnötigen Mehrkosten geführt, weil zwischen dem Empfänger und dem Frachtführer der Ware keine vertragliche Bindung bestand. Dies soll sich mit den neuen Klauseln ändern, denen die Gremien der einzelnen Verbände jedoch noch zustimmen müssen. Der Geschäftsführer zeigte sich aber zuversichtlich, dass man bis Mitte Oktober mit einem Ergebnis und einer klaren Verbändeempfehlung rechnen könne. An den Beratungen beteiligt haben sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband für Groß- und Außenhandel (BGA), der Bundesverband Werkverkehr und Verlader (BWV), die Centrale für Coorganisation (CCG), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der DIHK als Moderator und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE).

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