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Einfuhrumsatzsteuer: DVF spricht sich für Direktverrechnungsmodell aus

10.04.2024 09:56 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Bei der Direktverrechnung kommt es für die importierenden Unternehmen zu keinem Zahlungsabfluss
© Foto: HHLA/Raetzke

Beim Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer beschreitet Deutschland innerhalb der EU einen Sonderweg, den das DVF als bürokratische Hürde für Unternehmen kritisiert.

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Die Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer beraten auf ihrer Konferenz am Donnerstag, 11. April, über Verbesserungsmöglichkeiten beim Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer. Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) erneuert daher seine Forderung, das Direktverrechnungsmodell einzuführen. „Das bestehende Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist bürokratisch und bindet unnötig Kapital“, sagte DVF-Geschäftsführer Florian Eck, der von einem „Sonderweg Deutschlands innerhalb der EU“ spricht, der sich „eindeutig zu einem Standortnachteil“ entwickelt habe. Es brauche „ein klares Signal an die Investoren und Importeure, dass Deutschland endlich den Anschluss an die EU findet und seinen bürokratischen Sonderweg beendet“, sagte Eck.

„Das Hin und Her von Zahlungen der Logistikunternehmen mit Zoll und Finanzamt ist abschreckend. Bund und Länder müssen das Erhebungsverfahren jetzt grundlegend vereinfachen und auf das Direktverrechnungsmodell umstellen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastung des Logistiksektors besteht hier die einmalige Chance für Bund und Länder, ein positives Zeichen für den Standort Deutschland zu setzen, ohne dass ein Cent Steuergeld fließen muss“, führte der DVF-Geschäftsführer aus.

Wirtschaftsstandort attraktiver machen

Das DVF weist im Zusammenhang mit dem Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer darauf hin, dass Deutschland laut den Prognosen von EU, IWF und OECD Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum in Europa ist. Gefragt seien daher Maßnahmen, „mit denen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland schnell und wirkungsvoll erhöht werden kann, ohne kostspielige neue Subventionstatbestände zu schaffen“. Das Verrechnungsmodell der Einfuhrumsatzsteuer ist nach Ansicht des DVF so eine Maßnahme. Es erfordere „lediglich die Umstellung von IT- und Verwaltungsverfahren zwischen Bund und Ländern. Die Steuer selbst bleibt unverändert“.

Beim aktuellen Verfahren entrichtet der Importeur die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll, sobald er Waren von außerhalb der EU einführt. Diese Steuerzahlung kann anschließend im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht und vom Finanzamt zurückerstattet werden. Es kommt in jedem Fall zu einem Zahlungsabfluss, die Rückerstattung erfordert Aufwand und Zeit. Die Nachbarländer Deutschlands praktizieren laut DVF hingegen die Direktverrechnung. Dabei kommt es für die importierenden Unternehmen zu keinem Zahlungsabfluss. Die Einfuhrumsatzsteuer geht direkt in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ein und kann sofort als Vorsteuer abgezogen werden.

Die so genannte Fristenlösung, die Bund und Länder während der Corona-Pandemie eingeführt haben, sei zwar eine tendenzielle Verbesserung, so das DVF, sie reiche aber „als Signal nicht aus“, weshalb man das Direktverrechnungsverfahren in Angriff nehmen sollte, so der Appell vor dem Ministertreffen.

Update am 12. April: 

Finanzminister sagen ja zum Modell, DSLV: Meilenstein

Die Länder-Finanzministerkonferenz hat sich am 11. April einstimmig für das Einführen des Direktverrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer ausgesprochen. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßte den Beschluss der Ministerkonferenz am 12. April. Das momentan noch geltende Verfahren der Einfuhrumsatzsteuererhebung entziehe den Unternehmen Liquidität - bei gleichzeitig unnötig hohem Verwaltungsaufwand, teilte der Verband mit.

„Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist ein längst überfälliges Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen See- und Flughäfen“, hebt Jutta Knell hervor, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Leiterin Zoll-, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht im DSLV.

Er reduziere das Risiko für die Speditionshäuser, im Insolvenzfall des Importeurs keinen Ersatz für die von ihnen bereits verauslagte Einfuhrumsatzsteuer zu bekommen.

Als nächsten Schritt hat das Bundesfinanzministerium den Auftrag, das Thema entsprechend umzusetzen, erläutert der Verband. Dafür müsse es erforderliche Maßnahmen einleiten und das Recht entsprechend anpassen. „Der Finanzministerbeschluss ist ein Meilenstein im Bürokratieabbau“, so Knell. Nun komme es darauf an, dass der Umsetzungsprozess schnell und unbürokratisch gelinge.

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