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Eilanträge gegen GDL-Streik

02.10.2007 17:43 Uhr

Deutsche Bahn will Lokführerstreiks wieder gerichtlich stoppen: Eilanträge vor dem Arbeitsgericht Chemnitz

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Chemnitz/Berlin. Die Bahn geht erneut juristisch gegen die Lokführergewerkschaft GDL vor, um die angekündigten Streiks an diesem Freitag doch noch zu stoppen. Beim Arbeitsgericht Chemnitz wurden Eilanträge auf Einstweilige Verfügungen gegen Streiks im Nahverkehr eingereicht, wie ein Gerichtssprecher heute bestätigte. Entschieden werde darüber frühestens an diesem Donnerstag. Zunächst stand nicht fest, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Möglich sei auch, per Beschluss zu entscheiden. Die Gewerkschaft kritisierte das Vorgehen der Deutschen Bahn. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) rief zur Mäßigung in dem harten Tarifstreit auf. Ein Bahnsprecher sagte, der Konzern rechne damit, dass einer der Schwerpunkte der drohenden Streiks in den neuen Bundesländern sein werde. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte nach dem Scheitern aller Lösungsversuche in dem Tarifkonflikt für Freitag bundesweite Streiks im Personen- und Güterverkehr angekündigt. An diesem Donnerstag will sie Details bekannt geben. Ein Sprecher sagte, es werde eine befristete Arbeitskampfmaßnahme und kein „24-Stunden-Streik“ sein. „Wir wollen ein Zeichen setzen, danach ist der Arbeitgeber am Zug.“ Sollten weitere Aktionen notwendig sein, würden diese voraussichtlich erst in der kommenden Woche stattfinden. „Wir werden nicht am Wochenende weiterstreiken“, sagte der Sprecher. Die Anträge in Chemnitz wurden laut Gericht von den Bahntöchtern DB Regio AG, DB Regio Netz Verkehrs GmbH sowie dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister gestellt. In Chemnitz sei noch ein Hauptsacheverfahren aus dem Sommer anhängig, sagte der Gerichtssprecher. Damals hatte das Gericht seine Zuständigkeit bejaht und in zwei Eilverfahren Streiks bei der DB Regio AG und der DB Regio Netz Verkehrs GmbH verboten. Bei den neuen Anträgen habe sich in der Sache nichts geändert. Die Bahn begründe ihre Anträge erneut mit der Tarifeinheit, die sie durch die GDL-Forderungen in Gefahr sieht. Ein Gewerkschaftssprecher sagte, die Bahn scheine bei der Taktik zu bleiben, „die GDL weiter vor Gericht zerren zu wollen“. Die GDL gehe aber davon aus, dass eine befristete Arbeitskampfmaßnahme rechtmäßig sei. Um dem Konzern juristische Schritte zu erschweren, hatte die GDL sogenannte Schutzschriften an 121 Arbeitsgerichte geschickt. Darin legt sie dar, dass der geplante Streik „tarif- und arbeitskampfrechtlich zulässig“ sei. Dies soll es Gerichten erschweren, eine Entscheidung ohne eine vorherige Verhandlung zu treffen. Zudem zielte die GDL mit der Ankündigung des Streiks vier Tage im Voraus darauf, das Argument einer Eilbedürftigkeit zu entkräften. Verkehrsminister Tiefensee forderte erneut eine möglichst rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch. „Ich appelliere eindringlich an die Tarifparteien, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen“, sagte er der Tageszeitung „Frankfurter Rundschau“. Bedacht werden müssten auch „die volkswirtschaftlichen Folgen eines Streiks“. Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe appellierte an die GDL, den Schienenverkehr zu den Seehäfen von Streiks auszunehmen. Allein von und zu den Häfen Hamburg und Bremen/Bremerhaven fahren täglich 350 Güterzüge. Der Fahrgastverband Pro Bahn mahnte eine Einigung an. „Jetzt kommt eine neue Verunsicherung auf, gepaart mit Verärgerung. Das ist kein gutes Mittel, um Kunden auf die Bahn zu holen“, sagte der Vorsitzende Karl-Peter Naumann. In dem seit Monaten schwelenden Konflikt fordert die GDL einen eigenständigen Tarifvertrag und 31 Prozent mehr Geld für das Fahrpersonal. Die Bahn lehnt das ab. (dpa/sb)
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