Bonn. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Vorwürfe nicht gerechtfertigt seien, teilte die Netzagentur am Donnerstag in Bonn mit. Bei der Auseinandersetzung ging es um das Einsammeln, Vorsortieren und Frankieren von Briefsendungen. Diesen Bereich der so genannten postvorbereitenden Tätigkeiten hat die Post nach einem Entscheid des Bundeskartellamtes im Jahr 2005 für den Wettbewerb öffnen müssen. Seither bemühen sich Konkurrenzfirmen verstärkt um das Teilgeschäft. Die Netzagentur ging bei dem Verfahren Beschwerden zu Verträgen der Post-Tochter Deutsche Post In Haus GmbH zu den Teilleistungen mit bayerischen Ministerien nach. Auch für Vorwürfe, das Tochterunternehmen bediene sich der Infrastruktur und der Vertriebsorganisation der Mutter, habe es keine Anhaltspunkte gegeben, berichtete die Netzagentur. Wie in Bayern gewährt die Post in Rahmenverträgen mit mehreren Bundesländern Sonderkonditionen, wenn Briefsendungen von Landeseinrichtungen zu Massensendungen zusammengefasst und vorsortiert eingeliefert werden. Die Post sah sich durch die Entscheidung der Netzagentur in ihrer Position bestätigt, keine Dumpingpreise bei ihren Angeboten zu offerieren. Damit sei erneut ein Versuch von Konkurrenten gescheitert, die Netzagentur als Instrument im Wettbewerb gegen die Post zu benutzen. Im November 2006 war ein konkurrierender Paketdienst mit einer Beschwerde über zu niedrige Paketpreise bei der Behörde gescheitert.
Dumping-Vorwürfe gegen Post nicht gerechtfertigt
Die Bundesnetzagentur hat ihr Verfahren gegen die Deutsche Post wegen möglicher Dumpingpreise im Briefgeschäft zu Lasten der Konkurrenz eingestellt.