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DSLV fordert Klarheit zur zukünftigen Maut für LNG- und CNG-Lkw

24.04.2020 16:13 Uhr
Scania LNG Lkw
LNG- und CNG-Lkw gehören laut DSLV zu den wenigen marktreifen Alternativen gegenüber dem Dieselantrieb
© Foto: Scania

Die Deutschen Energie Agentur (Dena) hat von der Politik Klarheit bei der Mautbefreiung für LNG- und CNG-Lkw gefordert. Dem schließt sich nun der Bundesverband Spedition und Logistik an, denn für Speditionen stehen getätigte Investitionen auf dem Spiel.

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Berlin. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) unterstützt die an die Politik gerichtete Forderung der Deutschen Energie Agentur (Dena)-LNG-Taskforce, die Verlängerung der Mautbefreiung für gasbetriebene Lkw zügig zu beschließen. Das teilt der Verband in einem Rundschreiben vom Mittwoch, 22. April 2020, mit. Bis zur nationalen Umsetzung einer Neufassung der Eurovignetten-Richtlinie und einer damit verbundenen CO2-bezogenen Abgabensystematik müsse zudem das „Förderprogramm für Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ verlängert werden. Sowohl die Mautbegünstigung als auch das Förderprogramm hätten bereits zu Belebungseffekten für eine LNG/CNG-Infrastruktur geführt, so der DSLV.

Hintergrund der Forderung sind Investionen zahlreicher Speditionenen. Damit diese nicht sofort wieder verpuffen, sei Planungssicherheit über den 31. Dezember 2020 hinaus wichtig. Als Übergangslösung bis zur Umsetzung der zukünftigen europäischen Wegekosten-Richtlinie müsse die Mautbefreiung für Lkw mit LNG- und CNG-Antrieb deshalb als zweijährige Rahmenlaufzeit weiterhin gesetzlich verankert bleiben, so die vom DSLV unterstützte Forderung der Dena-Taskforce. Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens sollte dann ab Erstinbetriebnahme jedes LNG-/CNG-betriebene Fahrzeug für 24 Monate von der Lkw-Maut befreit werden.

Die Forderungen sind Teil eines von der Dena entwickelten „Positionspapier zur Fortsetzung der Mautbefreiung für mit Erdgas und Biomethan betriebene Lkw“, das am 22. April 2020 veröffentlicht und der Bundesregierung sowie dem Parlament zugeleitet wurde.

Auch Kaufförderung soll erhalten bleiben

Daneben muss laut Verband die Kaufförderung von erdgas- und biomethanbetriebenen Nutzfahrzeugen für den Schwerlastverkehr erhalten bleiben, um die durch die geltenden Rahmenbedingungen weiterhin bestehenden Kosten- und Restwertdifferenzen auszugleichen. Um einen Missbrauch der Förderung auszuschließen, sollte die Förderung auf solche Fahrzeuge ausgerichtet werden, bei denen der Gasanteil im Regelbetrieb deutlich überwiegt. CNG- und LNG-Lkw gehören laut DSLV zu den wenigen marktreifen Alternativen gegenüber dem Dieselantrieb. Deshalb werde das Positionspapier von den zahlreichen Verbänden der Logistik- und Verkehrsbranche sowie von der Biogasbranche unterstützt. (ja)

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