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Drohnen: EU-Verkehrsausschuss legt Initiativbericht vor

22.09.2015 10:18 Uhr
Bevor Drohnen Pakete abseits von einzelnen Feldversuchen Pakete ausliefern, müssen verbindliche Regeln her

Die EU will den Einsatz von Drohnen voranbringen – bisher fehlt es in Europa aber noch an einheitlichen Regeln. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat jetzt seine Vorschläge vorgebracht.

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Brüssel. Das Europäische Parlament dringt auf eine schnelle, europäische Regulierung, um kommerzielle Drohnen sicher einzusetzen. In einem Initiativbericht sprach sich der Verkehrsausschuss vergangene Woche für einen „risikobasierten Ansatz“ aus. „Natürlich brauchen wir eine europäische Lösung“, sagte der Ausschussvorsitzende, Michael Cramer (Grüne). Schließlich müssten Drohnen auch grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Der Bericht ist der Beitrag des Parlaments zu dem Ende des Jahres erwarteten Luftverkehrs-Paket, mit dem die EU-Kommission die Regeln für den gesamten Luftverkehr überarbeiten will.

Einig sind sich die Abgeordneten darin, dass die Sicherheit beim kommerziellen Einsatz der ferngesteuerten Flugsysteme (RPAS) oder „unbemannten Luftfahrzeuge“ (UAV) im Vordergrund stehen muss. Einen kleinen Streit gab es darüber, ob die Sicherheitsvorschriften von der EU gemacht werden sollten oder ob die EU internationale Sicherheitsstandards anwenden sollte, die es allerdings erst in Ansätzen gibt. „Wir wollen den Behörden bei der Zulassung nicht die Hände binden“, sagt die Berichterstatterin des Parlaments, die konservative britische Abgeordnete Jacqueline Foster, „sondern ihnen einen praktikablen Rechtsrahmen zur Verfügung stellen.“

Sicherheit geht vor

Die Sicherheit der RPAS soll durch den Einsatz moderner Technologie und ein neues Sicherheitskonzept gewährleistet werden. So sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass jede Drohne mit einem Kollisionsschutz ausgerüstet sein muss, insbesondere wenn sie in der Nähe von herkömmlichen Flugzeugen eingesetzt wird. Von den Drohnen dürfe „keine Gefahr für bemannte Luftfahrzeuge“ ausgehen, heißt es im Beschluss des Verkehrsausschusses. In der Nähe von Flughäfen, dicht besiedelten Gebieten oder Anlagen mit hohem Gefahren-Potenzial (Atomkraftwerke, Chemiefabriken, kritische Infrastruktur) müssten Flugverbotszonen auch für Drohnen ausgewiesen werden.

Im Hinblick auf den Einsatz von RPAS sprechen sich die Abgeordneten für einen „risikobasierten Ansatz“ aus, wie ihn die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) vorgeschlagen hat. Alle Drohnen müssten danach den gleichen europäischen Vorschriften genügen, egal ob sie kommerziell oder privat genutzt werden.

Drei Kategorien für Drohnen

Die Zulassung einer Drohne würde davon abhängen, wie und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt wird. Die EASA schlägt drei Kategorien vor:

  • Freizeit-Drohnen mit geringem Risiko fallen unter die „offene Kategorie“. Sie müssen keine europäische Zulassung haben, dürfen aber nur im Sichtfeld des Piloten und maximal 50 Meter über dem Boden fliegen. Polizei und Ordnungsamt müssten dafür sorgen, dass sie die öffentliche Sicherheit nicht stören.
  • Die meisten kommerziellen Drohnen würden voraussichtlich in die „spezifische Kategorie“ (mittleres Risiko) fallen, für die man eine Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörden benötigt. Sie würden die Lizenz für die RPAS und das gesamte System des Betreibers nach den europäischen Vorschriften erteilen. Der Betreiber müsste zuvor eine Risikobewertung durchführen. Für die Geräte wären Standardlösungen vorstellbar. Das würde die Zulassungsverfahren verkürzen und billiger machen.
  • Die gefährlichsten Drohnen („zertifizierte Kategorie“) müssten ähnlichen Anforderungen genügen wie bemannte Flugzeuge. Die Piloten müssten über eine Lizenz verfügen und der Einsatz müsste im Rahmen der Luftraumbewirtschaftung genehmigt werden.

Trotz des intensiven Lobbyings, vor allem durch Sportverbände, die eine generelle Ausnahme von den Regeln für Hobbypiloten verlangen, war sich der Ausschuss einig, dass die europäischen Regeln ausnahmslos für alle RPAS gelten müssen. Die Sicherheit müsse dabei zwar vorgehen, dürfe Innovationen aber nicht beeinträchtigen.  (tw)

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