Dies sind im Einzelnen:
Fahrerkarte
Unternehmenskarte
Werkstattkarte
Kontrollkarte
((Alle Kartenabbildungen – Quelle: Kraftfahrtbundesamt))
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarte werden auf Antrag des Berechtigten durch die nach Landesrecht zuständige Stelle oder Behörde erteilt. Dies ist innerhalb Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Während manche Bundesländer die Zuständigkeit bei dem Straßenverkehrsamt angesiedelt haben, bedienen sich etliche Bundesländer der Dienste von DEKRA, TÜV oder TÜH.