Eine Richtlinie zur "Anhörung und Unterrichtung" der Belegschaft in EU-Unternehmen ist nach dreijährigen Verhandlungen beschlossene Sache. Ministerrat und Parlament der Union einigten sich im Vermittlungsverfahren auf einen Kompromissvorschlag der EU-Kommission. Das Gesetz überlässt es den EU-Staaten, ob sie es für Unternehmen ab 50 Beschäftigte oder für Betriebe und "Unternehmenseinheiten" ab 20 Arbeitnehmer anwenden wollen. Damit wird erstmals der regelmäßige Sozialdialog zu betrieblich relevanten Sachverhalten per EU-Recht festgeschrieben. Das betrifft vor allem die ökonomische Lage des Unternehmens und die Arbeitsplätze. Die Regeln sind drei Jahre nach ihrer Verabschiedung anzuwenden. EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou wertete sie als zusätzlichen Rechtsschutz der Beschäftigten und als "modernes Instrument zur Unternehmensführung". (vr/dw)
Dialog der Sozialpartner wird EU-Pflicht
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Information über Geschäftsverlauf und Arbeitsplatzsituation