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De-Minimis: Verzögerte Bearbeitung der Verwendungsnachweise

12.05.2014 12:07 Uhr
De-Minimis: Verzögerte Bearbeitung der Verwendungsnachweise
Das Bundesamt für Güterverkehr in Köln
© Foto: BAG

Die Behörde informiert darüber, dass das Bundesamt derzeit vordringlich Förderanträge für die Förderperiode 2014 bearbeitet.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat eine aktuelle Meldung zum Bearbeitungsstand der Verwendungsnachweise für die Förderperiode 2013 herausgegeben. Die Behörde informiert darüber, dass das Bundesamt derzeit vordringlich Förderanträge für die Förderperiode 2014 bearbeite. Antragsteller der Förderperiode 2014 sollen so eine Planungsgrundlage für die Durchführung von Fördermaßnahmen erhalten. Grund für die bevorzugte Bearbeitung der aktuellen Förderanträge sei das Auslaufen der bisherigen EU-Verordnungen, auf die sich die nationalen Förderrichtlinien stützen.

Die Übergangsfrist der De-minimis-Verordnung endet am 30. Juni 2014, nach der Fördermaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt nach den „alten“ Bestimmungen abgearbeitet werden. Auch die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm Aus- Weiterbildung soll im Laufe dieses Jahres geändert werden.

Die bis Fristende zum 31. März 2014 zahlreich eingegangenen Verwendungsnachweise für die Förderperiode 2013 will das BAG möglichst zeitnah sukzessive in der Reihenfolge ihres Ein-gangs beim Bundesamt bescheiden. In den nächsten Wochen würden diese aus oben angeführtem Grund jedoch nur in geringerer Anzahl bearbeitet werden können. Das BAG bittet hierfür um Verständnis sowie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand vorübergehend abzusehen. (diwi)

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