Bundestags-Juristen attackieren Tiefensees Bahn-Modell

07.11.2006 15:08 Uhr

Die Pläne von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) zur Privatisierung der Bahn nach dem so genannten Eigentumssicherungsmodell sind jetzt auch unter Beschuss der Bundestags-Juristen geraten.

Berlin. Anders als vom Ministerium dargestellt, müsste der Bund der Bahn das Schienennetz auch dann überlassen, wenn diese die Vorgaben der Bewirtschaftung nicht einhielte. Das stellte der Wissenschaftliche Dienst in einem von der FDP in Auftrag gegebenen und am Dienstag veröffentlichten Gutachten mit. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Horst Friedrich, erklärte dazu: „Beim Eigentumssicherungsmodell von Minister Tiefensee steht Eigentum für den Bund drauf, aber es ist Eigentum für die Bahn drin. Das Tiefenseemodell funktioniert schon aus Rechtsgründen nicht.“ Die Union hat es mehrfach zurückgewiesen. Nach dem Eigentumssicherungsmodell von Tiefensee soll das Gleisnetz nach einer Teilprivatisierung zwar juristisches Eigentum des Bundes sein. Es soll aber von der Bahn als wirtschaftliches Eigentum in die Bilanz übernommen werden. Damit sollte einerseits die starke Verfügbarkeit des Netzes durch die Bahn sichtbar werden, andererseits der Unionsforderung nach dem juristischen Eigentum in der Hand des Bundes Rechnung getragen werden. Die Union fordert dagegen eine eindeutige Eigentumslösung für den Bund, wobei dieser per Vertrag das Netz der Bahn zur Bewirtschaftung überlassen könnte. Im Gutachten heißt es: „Das Eigentumssicherungsmodell erscheint als ein rechtlich möglicher Weg, Sicherungseigentum auf den Bund zu übertragen und das wirtschaftliche Eigentum bei der DB zu bilanzieren. Allerdings hätte der Bund nicht die Rechtsposition eines Sicherungseigentümers (und wohl nicht einmal die eines Pfandgläubigers), der bei Eintritt des Sicherungsfalles über das Eigentum verfügen könnte.“ Dieser Fall wäre dann gegeben, wenn es im Umgang mit den Infrastruktureinrichtungen wie dem Netzbetrieb zu Verstößen der Bahn käme. Der Bund sei nach dem Modell „zu keinem Zeitpunkt in der Lage, das Eigentum an den Anteilen der EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) für den Fall zu nutzen, dass der Infrastrukturauftrag nicht oder nicht hinreichend von der DB AG erfüllt wird“.

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