Bundestag beschließt Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

22.06.2001 18:12 Uhr

Betriebsratswahlen in Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten werden erleichtert.

Der Bundestag hat am Freitag den umstrittenen Entwurf der rot-grünen Regierungskoalition zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes gebilligt. Die Neufassung des fast 30 Jahre alten Gesetzes vereinfacht das Wahlverfahren für Betriebsräte in Betrieben bis zu 100 Arbeitnehmern; vorgesehen sind ferner eine Vergrößerung der Betriebsräte und bessere Freistellungsbedingungen, Beachtung der Frauenquote bei der Betriebsratswahl sowie Initiativrechte beim betrieblichen Umweltschutz und gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Novelle stimmten in namentlicher Abstimmung 336 von 544 anwesenden Abgeordneten zu. 208 Abgeordnete votierten dagegen. Neben Parlamentariern der SPD und der Grünen unterstützten auch Abgeordnete der PDS das Gesetz. Es sei "längst überfällig" gewesen, "das kleine Grundgesetz, das in den Betrieben wirkt", zu erneuern, sagte Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD). Betriebliche Bündnisse für Arbeit kämen nur mit starken und verantwortungsvollen Betriebsräten zu Stande. Rolf E. Breuer, Vorstandssprecher der Deutschen Bank, sagte: "Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern und Gewerkschaften in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen ist einer der entscheidenden Standortnachteile in der Bundesrepublik." IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sagte: "Wir sind zwar nicht wunschlos glücklich. Doch mit dem neuen Gesetz wird die 30 Jahre alte Betriebsverfassung in entscheidenden Punkten modernisiert." (vr/jk/dpa)

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