Berlin. Die Bundesregierung will beim Klimaschutz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig nachlegen und strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Klimaschutzgesetzes an. Dabei sollen über das Jahr 2030 hinaus verbindliche Mengen zum Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen für einzelne Bereiche wie die Industrie oder den Verkehr festgelegt werden, die dann Jahr für Jahr sinken sollen – auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2050.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag, 30. April, in Berlin, die Bundesregierung werde alles daransetzen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen. Kernforderungen des Gerichts sollten umgesetzt werden. Viel Zeit für ein neues Klimaschutzgesetz bleibt allerdings nicht. Die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Wahl im September ist Ende Juni. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber in einem Urteil dazu verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
Richter verweisen auf Pariser Klimaschutzabkommen
Die Richter betonten auch das Pariser Klimaabkommen. Die Staaten der Erde hatten sich Ende 2015 in Paris darauf geeinigt, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen sowie alles daran zu setzen, den Temperaturanstieg bereits bei 1,5 Grad zu stoppen.
Das deutsche Klimaschutzgesetz legt bisher für die Jahre bis 2030 für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Die Mengen sinken von Jahr zu Jahr. (dpa)