Die Bundesregierung hat der illegalen Beschäftigung im Speditionsgewerbe den Kampf angesagt. Der vom Bundeskabinettverabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass ausländische Fahrer, die bei Unternehmen aus der EU beschäftigt sind, ihre Arbeitsgenehmigung mitführen müssen. Verlader und Spediteure dürfen Aufträge nicht an Firmen vergeben, die Fahrer ohne Arbeitsgenehmigung einsetzen. Für Verstöße sieht das Gesetz bis zu 500.000 Mark Bußgeld vor. Außerdem sollen die Kontrollen verstärkt werden. Zuständig für die Prüfungen wird neben den Ländern das Bundesamt für Güterverkehr sein. Der Gesetzentwurf sei ein "entscheidender Beitrag zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen", betonte Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD). Im Interesse des nationalen Transportgewerbes könne die Bundesregierung nicht warten, bis eine EU-Regelung in Kraft trete. Union und FDP begrüßten den Gesetzesentwurf. Zustimmend äußerte sich auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Dagegen kritisierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) den Entwurf als praxisfern. (vr/jök)
Bundesregierung plant schärfere Strafen für illegale LKW-Fahrer
Ausländische Fahrer müssen Arbeitsgenehmigung mitführen