Die erste Stufe der Marktöffnung erfolgt zum 1. Januar 2003 mit der Absenkung der Gewichtsgrenze des durch die gesetzliche Exklusivlizenz für die Deutsche Post reservierten Bereichs von 200 Gramm auf 100 Gramm sowie durch die Freigabe der abgehenden grenzüberschreitenden Briefbeförderung. Ab dem 1. Januar 2006 wird die Gewichtsgrenze auf 50 Gramm abgesenkt. Damit wird die am 13. März 2002 im Europäischen Parlament verabschiedete Änderungsrichtlinie zur Postdienste-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Bundesrat billigt Liberalisierung des Postmarktes
Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes zugestimmt. Das Gesetz liberalisiert den Postmarkt.