Karlsruhe. Den Entzug von Führerscheinen im Zusammenhang mit Straftaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an strengere Bedingungen geknüpft. Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen könne zum Beispiel von demjenigen, der für ein Verbrechen ein Auto benutzt habe, nicht automatisch auch der Führerschein einbehalten werden. Maßstab sei die richterliche Beurteilung der künftigen Gefährlichkeit des Angeklagten für den öffentlichen Straßenverkehr. (dpa)
Bundesgerichtshof erschwert Führerscheinentzug
Strengere Bedingungen für das Einbehalten der Fahrerlaubnis im Zusammenhang von Straftaten