Brüssel und Berlin zanken sich um den Starttermin für die Lkw-Maut

25.07.2003 09:47 Uhr

Die Bundesregierung und die EU-Kommisson streiten sich seit Eröffnung des Beihilfeverfahrens um den Starttermin für die deutsche Lkw-Maut.

Geplant ist der 31. August. Daran will Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) auch nicht rütteln. Denn die Prüfung, ob die von der Bundessregierung geplanten Ausgleichsmaßnahmen für das Transportgewerbe mit dem EG-Recht vereinbar sind, stelle die Maut und deren Einführung nicht grundsätzlich in Frage. Das sehen die Bürokraten um EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio in Brüssel anders: Das Verfahren habe eine Aufschiebende Wirkung auf das ganze System. Zudem steht der Bundesregierung ein zweiter Konflikt mit der EU-Kommission ins Haust. Auch der kann die Einführung der Maut ausbremsen: Die EU-Kommission hat am Donnerstag gedroht, im Falle von Störungen des EU-Verkehrsmarktes bei der deutschen Mauteinführung zusätzlich zum eingeleiteten Prüfverfahren über die Rechtmäßigkeit geplanter Mautkompensationen ein "separates Vertragsverletzungsverfahren" gegen die Bundesrepublik zu eröffnen. Mit Nachdruck wies der Sprecher von EU-Verkehrskommissarin de Palacio in Brüssel darauf hin, dass die deutschen Mautpläne nicht nur mit den Rechtsregeln des EG-Vertrages, sondern auch mit den Bestimmungen der geltenden Eurovignetten-Richtlinie 1999/62 konform sein müssten. Das betreffe insbesondere die dort fixierten Prinzipien, dass ein Mautsystem nicht zur Diskriminierung anderer Transporteure und zu keiner Beschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt führen dürfe. Die EU-Kommission sei verpflichtet, dies auch im Falle der beabsichtigten Berliner Wegekostenambitionen zu prüfen, heißt es in einer Mitteilung. So habe nun auch die Kommission Sorge um die ordnungsgemäße praktische Einführung des Mautsystems. Sie bezweifele, dass durch den Mangel an Mauterfassungsgeräten deren Bedarf bei allen EU-Nutzern der deutschen Autobahnen bis zum 31. August befriedigt werden könne. Sollte dieses Dilemma entgegen Artikel 28 des EG-Vertrages zu Störungen im EU-Gütertransport führen, "behält sich die Kommission das Recht vor, ein separates Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen."

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