Die Arbeitsgruppe Verkehr des EU-Ministerrats hat eine Möglichkeit gefunden, damit die Verkehrsminister bis zum Stichtag 7. März eine Entscheidung zum umstrittenen Technik-Anhang der neuen Tachographen-Verordnung 2135/98 treffen können. Die Schwierigkeit war, dass die Zeit zur Änderung von EU-Rechtsbestimmungen zu kurz wurde. Daraufhin schlugen Deutschland, die Niederlande und Großbritannien vor, diese Änderungen in die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung 3820/85 aufzunehmen. Da sie ohnehin in einem schon laufenden Gesetzgebungsverfahren aktualisiert werden soll, könnten auch Tacho-Regeln in eine Neufassung dieser Verordnung einfließen. Akzeptiert die EU-Kommission den Vorschlag, ist eine schnelle Einigung in Sicht. Dann könnte der Anhang mit Technikdetails für den Tacho-Bau im EG-Amtsblatt veröffentlicht werden. Zwei Jahre danach - im Frühjahr 2004 - würde der digitale Fahrtenschreiber für neue Lkw und Busse Pflicht. Eine allgemeine Nachrüstung ist nicht vorgesehen. Nur alte Geräte in Fahrzeugen mit Zulassung nach dem 1.1.1996 würden bei technischen Defekten durch die Elektronik ersetzt. (vr/dw)
Brüssel: Lösung der Tacho-Probleme in Sicht
Technik-Anhang soll Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung aufgenommen werden