Die Deutsche Post AG (DPAG) hat ihre marktbeherrschende Stellung bei Paketdiensten für den Versandhandel durch Treuerabatte und "einen auf Verdrängung gerichteten Preiswettbewerb missbraucht". So lautet die heutige Entscheidung der EU-Kommission zum Abschluss ihres Kartellverfahrens gegen die DPAG, die den Paketdienst vom Briefmonopol trennen und in ein eigenständiges Unternehmen ausgliedern muss. Eine künftige "transparente und an Marktpreisen orientierte Gestaltung der Verrechnungspreise" zwischen DPAG und dem neuen Unternehmen ist laut EU-Wettbewerbshüter eine "geeignete Schutzmaßnahme" für die Mitbewerber. Sie gewährleiste, dass keine Einnahmen aus dem Briefmonopol zur Finanzierung der Paketdienste verwendet würden. Außer diesen Maßnahmen verhängte die Kommission wegen der Marktabschottung durch Treuerabatte für Großkunden eine Geldbuße von 24 Millionen Euro (rund 47 Millionen Mark). Die erste Entscheidung dieser Art im Postsektor stellt nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti "klare Regeln gegen Quersubventionen" auf, die auch Monopolinhaber in liberalisierten Geschäftsbereichen beachten müssen. Gewinner seien "eindeutig die Kunden". (vr/dw)
Brüssel: Deutsche Post muss Paketbereich ausgliedern
EU-Kommission verhängt Bußgeld von 47 Millionen Mark