Britische Lkw-Bußgelder sind null und nichtig

05.03.2002 16:20 Uhr

Londoner Appellationsgericht bestätigt Entscheidung der ersten Instanz

Das Londoner Appellationsgericht hat am 22. Februar die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt, der zu Folge die von den britischen Behörden verhängten hohen Geldbußen gegen Lkw-Fahrer, auf deren Fahrzeugen illegale Einwanderer entdeckt wurden, jeder Rechtsgrundlage entbehren. Dies meldete der Infodienst des französischen Spediteursverbandes TLF. Der Innenminister des Landes ist damit in dem Streit um die Zulassung der Klage unterlegen, die von einer Gruppe von 50 europäischen Transportunternehmen angestrengt worden war. Die Regierung Blair hat erklärt, sie wolle keine weitere Berufung einlegen und kündigte für die nächsten Monate ein neues Gesetz an, das mit dem internationalen Recht in Einklang stehen soll. Bis dahin müssen die Behörden die schon gezahlten Bußgelder zurückerstatten. Bis dahin müssen die Behörden die schon gezahlten Bußgelder an die Betroffenen zurückerstatten. (vr/jb)

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