Frankfurt/Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Entsorgung und Logistik (BGL) hat eine Verbandsempfehlung mit vereinheitlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern beim Bundeskartellamt angemeldet. Die Gestellung von Abfallcontainern, die vom Auftraggeber befüllt wurden, der Abtransport und die Besorgung der Abfallbeseitigung sind laut BGL zwar ein einheitlicher Geschäftsvorgang. Dessen Leistungen sind aber unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zuzuordnen. Mit der jetzt vorgelegten Verbandsempfehlung komme der Verband einem Bedürfnis der Unternehmer dieser Branche entgegen, ihren Geschäften vereinheitlichte Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen. Das Bedingungswerk, das jetzt beim Bundeskartellamt angemeldet wurde, biete faire und ausgewogene Regelungen, in denen auch die Anliegen der Marktgegenseite angemessene Berücksichtigung gefunden haben, so der BGL. (vr/diwi)
BGL meldet Verbandsempfehlung beim Bundeskartellamt an
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern