BGL-Beschwerde zum Mautverfahren in Österreich

05.04.2004 11:12 Uhr

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat Beschwerde bei der EU-Kommission gegen den Verwaltungsvollzug zur Lkw-Maut in Österreich eingelegt.

Frankfurt am Main. So sollen sich nach dem Mautstart in Österreich technische Mängel häufen, die nach ansicht des BGL auf dem Rücken der Unternehmer ausgetragen werden. Laut BGL müssen Unternehmen bei Nichtfunktionieren einer Mautbrücke oder der OBU die Autobahn sofort verlassen, um an einer Zahlstelle die Lkw-Maut manuell nachzuentrichten. Andernfalls drohe ein Bußgeld von 230 Euro. Die manuelle Nachentrichtung führe in vielen Fällen zu einer halb- bis einstündigen Fahrtverzögerung und erheblichen Umwegfahrten. Häufig sei die nachzuentrichtende Maut im einstelligen Euro-Bereich.

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