Auch in diesem Jahr gilt in Deutschland im Juli und August ein Lkw-Fahrverbot: Auf bestimmten Streckenabschnitten dürfen Lkw über 7,5 Tonnen und Lastzüge an Samstagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr nicht fahren. Aus diesem Grund hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) seine Ausweichstreckenkarte neu aufgelegt. In Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen enthält die Karte neben den Bestimmungen für die Ferienreiseverordnung eine Aufzählung der für Lkw gesperrten Strecken inklusive der dazu verlaufenden Ausweichstrecken. Die Ausweichstrecken führen in der Regel über Bundesstraßen und wurden auf deren Eignung für Lastzüge bis 40 Tonnen überprüft. Behinderungen auf den Ausweichstrecken durch größere vorhersehbare Baumaßnahmen, Sperrungen für Transporte von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen und Nachtfahrverbote sind in der Karte gekennzeichnet. Die BGL-Ausweichsteckenkarte 2002 ist ab Mitte Juni verfügbar. Sie kostet 2,70 Euro plus Porto und Verpackung und kann bei der BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60 in 60457 Frankfurt/Main bezogen werden. (Fax: 069-7919227 - eMail: bgl@bgl-ev.de) Preise für Bestellungen in größeren Stückzahlen auf Anfrage. (tw/bgl)
BGL-Ausweichstreckenkarte 2002
Elf Autobahnstreckenabschnitte für Lkw-Verkehr jetzt freigegeben