Reutlingen. Die Verteidiger des wegen Bestechung angeklagten Speditionsunternehmers Thomas Betz wollen Verfassungsbeschwerde gegen dessen Untersuchungshaft einlegen. Die Fortsetzung der Haft verstoße gegen das Grundgesetz, da sich die verantwortliche Kammer nicht an das verfassungsrechtlich festgesetzte Gebot der Beschleunigung gehalten habe, begründete die Spedition Willi Betz am Freitag in Reutlingen den Schritt. Ein von der Verteidigung in Auftrag gegebenes Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Bodo Pieroth habe ergeben, dass die Fortsetzung der Untersuchungshaft gegen das Grundgesetz verstoße. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte eine Woche zuvor eine Beschwerde der Verteidiger gegen den Haftbefehl zurückgewiesen. Es bestehe weiter starke Fluchtgefahr, lautete die Erklärung des Gerichts. „Der Vorwurf der Fluchtgefahr ist grotesk“, kritisierte der Sprecher der Geschäftsleitung der Willi Betz Unternehmensgruppe, Andreas Bunz. Thomas Betz würde sich niemals dem laufenden Verfahren entziehen. Die Anwälte des Speditionsunternehmens hatte sich bei ihrer Verfassungsbeschwerde auf ein unabhängiges Rechtsgutachten berufen. Der Sohn des Firmengründers sitzt seit September 2005 im Gefängnis. Ihm wird in einer Vielzahl von Fällen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von rund 50 Millionen Euro vorgeworfen. In dem Prozess wird seit September vergangenen Jahres vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. (dpa/tr)
Betz: Verfassungsbeschwerde eingelegt
Die Verteidigung legt eine Verfassungsbeschwerde gegen die anhaltende U-Haft des Unternehmers Thomas Betz ein