Stuttgart. Das Landgericht hatte das mit der Erkrankung eines Richters begründet. Die dadurch entstehende Verzögerung könne nicht zu Lasten des Angeklagten gehen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte jedoch ein Ergänzungsrichter seinen kranken Kollegen ersetzen können. „Man hätte ganz normal weiterverhandeln müssen“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Für die Staatsanwaltschaft gibt es damit keinen Grund, den Haftbefehl gegen Betz außer Vollzug zu setzen. In jedem Fall habe das Landgericht aber versäumt, einer möglichen Flucht des Angeklagten mit einer Kautionszahlung vorzubeugen. Auch das Gericht sieht nach eigenen Angaben weiterhin die Gefahr, dass der Spediteur sich dem Prozess durch eine Flucht entziehen könnte. Auflagen, die das verhindern könnten, haben die Richter dem Angeklagten aber nicht gemacht. Der Sohn des Firmengründers saß seit September 2005 im Gefängnis. Mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass Betz wieder in Untersuchungshaft genommen wird. In ihrem Schreiben kritisiert die Anklagebehörde auch, dass die Staatsanwälte keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten, bevor das Landgericht den Haftbefehl außer Vollzug setzte. Für die Entscheidung des OLG gibt es noch keinen Termin. „Die Akten sind bei uns noch nicht eingegangen“, sagte eine OLG-Sprecherin am Donnerstag. Ein Sprecher der Spedition Betz betonte, dass das Unternehmen weiterhin an einem zügigen Verfahren interessiert sei. Gegen die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gebe es keine Rechtsmittel. „Daher können wir dazu auch nichts sagen.“ Die Anwälte von Thomas Betz hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen die aus ihrer Sicht überlange Untersuchungshaft angekündigt. Thomas Betz wird in einer Vielzahl von Fällen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von rund 50 Millionen Euro vorgeworfen. In dem Prozess wird seit September 2006 vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Das Verfahren soll noch im Oktober mit einer kurzen Verhandlung fortgesetzt werden, um gesetzliche Fristen einzuhalten. Der erkrankte Richter wird den Prozess nach Gerichtsangaben voraussichtlich im November in vollem Umfang fortsetzen können.
Betz-Prozess: Staatsanwaltschaft kritisiert Gericht
Im Prozess gegen den Reutlinger Spediteur Thomas Betz wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Landgericht Stuttgart Versäumnisse vor. Auslöser des Konflikts ist die Entscheidung der Stuttgarter Richter vom Montag, Betz nach zwei Jahren aus der Untersuchungshaft zu entlassen.