Stuttgart. Am Montag hatte das Gericht Betz nach zwei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen. Der entsprechende Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, weil einer der beteiligten Richter für längere Zeit erkrankt ist. Dass der Prozess nach mehr als einem Jahr Verhandlungsdauer platzt, ist nach den Worten der Gerichtssprecherin nicht zu befürchten. Bereits im Oktober werde es eine kurze Verhandlung geben, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Der Termin stehe noch nicht fest. Es sei damit zu rechnen, dass der erkrankte Richter im November den Prozess in vollem Umfang fortsetzen könne, sagte die Gerichtssprecherin. Falls ein Richter ganz ausfalle, stehe ein Ersatzrichter zur Verfügung. Indem das Gericht den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt hat, folgt es nach den Worten der Sprecherin allein dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Betz sei die Verzögerung durch die Erkrankung eines Richters schließlich nicht anzulasten. Dagegen gingen die Richter weiter von Fluchtgefahr aus: „Diese Auffassung hat sich nicht geändert, sonst hätte die Kammer den Haftbefehl aufheben müssen.“ Betz wird in einer Vielzahl von Fällen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von rund 50 Millionen Euro vorgeworfen. In dem Prozess wird seit September 2006 vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Die Spedition hatte die Freilassung ihres Chefs begrüßt. Geschäftsleitungssprecher Andreas Bunz äußerte zugleich die Erwartung, dass der Prozess trotz der Erkrankung des Richters zügig fortgesetzt werde. Die Verteidiger von Betz hatte vor wenigen Tagen angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen die Untersuchungshaft einzulegen. Thomas Betz, der Sohn des Firmengründers, saß seit September 2005 im Gefängnis. Im Jahr 2006 hatte Betz einen Umsatz von 760 Millionen Euro gemacht. Im ersten Halbjahr 2007 war der Umsatz nach Unternehmensangaben um 14 Prozent auf 400 Millionen Euro gestiegen.
Betz-Prozess geht weiter
Das Strafverfahren gegen den Reutlinger Spediteur Thomas Betz soll noch im Oktober fortgesetzt werden, das sagte eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart am Dienstag.